Der LL.M. - Master of Laws

Die Abkürzung "LL.M." steht für den Master of Laws. Hierbei handelt es sich um einen postgraduierten Studienabschluss, der sich seit einigen Jahren unter den Juristen sehr hoher Beliebtheit erfreut.

In der Regel umfasst der LL.M. eine Dauer von zwei Semestern. Ansonsten gibt es auch Programme, die über 4 Semester gehen und berufsbegleitend absolviert werden können. Bevorzugt werden LL.M.-Programme im Ausland absolviert. Dies hat den Vorteil, dass neben dem akademischen Grad gleichzeitig noch Auslandserfahrung erworben wird.

Bei den unterschiedlichen Programmen variieren die Kosten enorm. So gibt es europäische Universitäten, an denen der Master of Laws kostenlos ist oder nur vergleichsweise geringe Studiengebühren erhoben werden. Bei Studiengängen in Australien, Neuseeland und den USA, können allein die Studiengebühren zwischen 20.000 und 60.000 Euro liegen.

Für Arbeitgeber zählt der LL.M. zum Teil eben so viel wie eine Promotion. Auch zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen ist dieser Abschluss gut geeignet. Die Bandbreite der verschiedenen LL.M.-Programme ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. So sind neben den klassischen Studiengängen im Zivilrecht mittlerweile auch Programme im Strafrecht und im öffentlichen Recht möglich.

Zu differenzieren ist zwischen Programmen "by coursework" und solchen "by research". Während ersterer durch Klausuren und andere Leistungen erlangt wird, steht bei Letzterem das Verfassen einer Masterarbeit für den Abschluss im Vordergrund.

Der Master of Laws eignet sich insbesondere für Juristen, die das erste Staatsexamen absolviert haben und nicht unmittelbar mit dem Referendariat beginnen möchten. Doch auch nach dem 2. Staatsexamen ist ein LL.M. immer noch sinnvoll. Besonders in Großkanzleien wird der Abschluss gerne gesehen, sofern in einem englischsprachigen Land erworben wurde.