Informationen zum Referendariat
Die Juristenausbildung beläuft sich auf zwei Stufen und umfasst darin ein Studium der Rechtswissenschaft und eine zweijährige praktische Ausbildung, das Referendariat. Jeder Abschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung, dem ersten und zweiten Staatsexamen. Die erste Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Zeit der praktischen Ausbildung.
Das Ziel des Referendariats ist die praktische Anwendung des im Studium erworbene Wissen. Die Dauer des Referendariat beträgt 2 Jahre und beinhaltet mehrere Stationen, in denen der Referendar in verschiedenen juristischen Berufen die praktische Arbeit erlernen soll. Zu den Stationen zählt das Gericht, eine Verwaltungsbehörde und eine Rechtsanwaltskanzlei. Die drei Hauptgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht müssen dabei abgedeckt werden.
Am Ende des Referendariats steht das 2. Staatsexamen mit mehreren Prüfungen. Sofern man diese bestanden hat, ist man nun Volljurist und darf als Richter, Rechtsanwalt usw. tätig werden.
Entscheidet man sich gegen das Referendariat, kann man durch einen neuen Studiengang, zum Beispiel Wirtschaftsrecht eine akademischen Grad erwerben und bekommt dann den Titel Diplom-Wirtschaftsjurist verliehen.
Absolventen dieser neuen Studiengänge sind nicht zur Rechtsberatung zugelassen, dies bleibt den Anwälten vorbehalten.
