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Informationen zum Jurastudium

Das Jurastudium ist in Grund- und Hauptstudium aufgeteilt. Dabei sei darauf hingewiesen, dass sich die Studienplanung je nach Bundesland und Universität unterschiedlich gestaltet. Somit ist zu Beginn des Studiums ein Blick in die jeweilige Studienordnung sehr wichtig.

Das Grundstudium der Rechtswissenschaften erstreckt sich auf 5 Semester. Im ersten Semester werden die Grundzüge des Rechts gelehrt. In den folgenden Semestern schließen sich je nach Studienplanung der besondere Teil im Strafrecht, Schuldrecht Allgemeiner Teil und Schuldrecht besonderer Teil im bürgerlichen Recht, sowie im öffentlichen Recht Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht an.

Die Zahl der Klausuren die während des Jurastudiums im Grund- und Hauptstudium bestanden werden müssen, richtet sich nach der Studienordnung der jeweiligen Universität. Außerdem müssen in den Semesterferien Hausarbeiten in den drei Fächern geschrieben werden, auch hier richtet sich die Anzahl nach der jeweiligen Studienordnung.

Für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen ist die Absolvierung eines praktischen Studienteils in Form von Praktika erforderlich. Hierfür müssen in den Semesterferien insgesamt 3 Monate geleistet werden. Davon sind vier am Gericht, vier bei der öffentlichen Verwaltung und wiederum vier an einer Wahlstation zu leisten.

Des Weitern ist für das Jurastudium ein Fremdsprachennachweis in Form einer Klausur abzulegen. Dieser kann in den Fächern Englisch oder Französisch gemacht werden. Als weitere Fremdsprachenqualifikation gilt die sogenannte fachspezifische Fremdsprachenausbildung. Diese wird an den meisten Universitäten vorallem in den Fächern: Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch oder Russisch angeboten. Die fachspezifische Fremdsprachenausbildung erstreckt sich auf drei Semester und wird mit einer Klausur und mündlicher Prüfung abgeschlossen.

Meldet sich der Student bis zum achten Fachsemester zum Examen an, erhält er einen zusätzlichen Prüfungsversuch, den sog. Freischuss. Ihm stehen dann drei Versuche zur Verfügung. Wird eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung gemacht, verschiebt sich die Anmeldefrist zum sogenannten "Freischuss" um ein Semester nach hinten. Eventuelle Semester im Ausland werden auch nicht angerechnet.

Die Wahl des jeweiligen Schwerpunktbereichs bleibt der Neigung des einzelnen Studenten überlassen. An manchen Unis ist für bestimmte Bereiche ein vorgegebener Notenschnitt zu erreichen. Das Angebot der Fächer ist von Universität zu Universität unterschiedlich. Es werden Schwerpunkte in den einzelnen Rechtsgebieten gesetzt und vertieft. Im bürgerlichen Recht kann das Augenmerk auf die Prozessführung gerichtet werden, im Strafrecht auf die Verteidigung vor Gericht und im öffentlichen Recht kann es um das Umwelt- und Steuerrecht gehen.

Der Schwerpunkt ist der universitäre Teil des Examens und wird in den meisten Bundesländern (je nach Bundesland unterschiedlich) mit einer mündlichen Prüfung, einer fünf-stündigen Klausur und einer Hausarbeit abgeschlossen. In den anderen Fächern werden auch noch Klausurenn geschrieben.

Die Ergebnisse des 1. Staatsexamen fallen insgesamt meist nicht so gut aus. Durchfallquoten von 20-30% sind keine Seltenheit. Das sog. Prädikatsexamen erreicht man im Staatsexamen bereits mit 9 Punkten. Um dies zu schaffen sollte man auf jeden Fall während des Jurastudiums frühzeitig mit der Vorbereitung anfangen.

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